PBC Dreieich-Sprendlingen e.V. – Eisenbahnstr. 102 – 63303 Dreieich – Sprendlingen
Satzung (Stand August 2012).
Um einen sportlichen, erfolgreichen und dauerhaften Ablauf im Vereinsleben zu
gewährleisten und die angenehme Atmosphäre zu erhalten, müssen einige Regeln
aufgestellt werden, an die sich alle Vereinsmitglieder zu halten haben.
1. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein muss jedes
Mitglied aufbringen.
2. Der Vereinsraum und die Tische sind sauber zu halten. Unnötiger Schmutz ist
zu vermeiden. Die Tische sind nach Spielende zu saugen.
3. Auf oder unmittelbar an den Tischen, wird nicht geraucht, getrunken oder
gegessen.
4. Die Toiletten sind in sauberen Zustand zu verlassen. Die Billardbeleuchtung
ist nach Benutzung auszuschalten.
5. Der Billardtisch ist kein Sitzplatz.
6. Queuetaschen, Kugelboxen, Regenschirme, Kleidung etc. gehören nicht auf
einen Billardtisch.
7. Drogen haben im Billard nichts verloren. Bei Zuwiderhandlung droht Hausverbot.
8. Das Rauchen ist im Billardsaal und in den Toiletten nicht erlaubt. Es darf im
Eingangsbereich (Raucherraum) oder der Terrasse geraucht werden.
9. Es ist jede Störung der Mitbewohner und der Nachbarn verboten. Im
Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen.
Beim Wegfahren ist leises Verhalten zwingend. (Türen leise schließen; keine
Kavalierstarts).
10. Das Vereinsinventar ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Jedes
Vereinsmitglied ist für Mutwillige Schäden selbst verantwortlich. Falls Schäden im
Vereinsheim bemerkt werden, sind diese sofort an den Vorstand zu
melden.
11. Verantwortliche für den Verein sind einerseits der Thekendienst
(Montagsturnier/Veranstaltungen) und
andererseits die Funktionsträger des Vereins und (1. + 2. Vorstand und
Kassierer). Die Verantwortlichen sind berechtigt Geldbeträge anzunehmen.
12. Der Thekendienst hat seinen Dienst gewissenhaft zu erfüllen. Die
notwendigen Arbeiten sind gemäß dem Thekendienstzettel (Roter Ordner)
durchzuführen und zu quittieren.
13. Das Vereinsmitglied, das als letzter die Vereinsräume verlässt, hat folgende Tätigkeiten durchzuführen:
Alle Lichter ausmachen,
Alle sonstigen Geräte ausschalten (Stereoanlage, Kaffeemaschine,Fernseher…)
Die Fenster zu schließen und kontrollieren ob diese geschlossen sind.
Die Heizung auf Stufe 1 zurückzudrehen.
Alle Rolladen der Fenster herunter lassen.
Alle Türen des Vereinsheimes zu verschließen.
Nichtbeachtung der Vereinsordnung
Falls ein Vereinsmitglied gegen die Vereinsordnung verstößt, kann es durch den
Geschäftsführenden Vorstand mit satzungsmäßigen Sanktionen belegt werden. Bei erheblichen Verstößen liegt immer ein Verhalten vor, dass dem Vereinsinteresse in erheblicher Weise widerspricht.
Besten Dank für Euer Verständnis und die Einhaltung unserer Hausordnung
Dreieich-Sprendlingen, 03 August 2012